Datenschutzrichtlinie

Diese Verordnung hat den Anwendungsbereich: die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Diese Verordnung umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern, Kunden und Lieferanten (Einzelpersonen).

1. Geltungsbereich

Das Unternehmen beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten seiner Arbeitnehmer, Bewerber, Auszubildenden, Kunden und Lieferanten (Einzelpersonen), insbesondere diejenigen, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften und Beschlüssen der Nationalen Datenschutzkommission ergeben.

2. Personenbezogene Daten der Arbeitnehmer

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Arbeitnehmers im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ergibt sich zum einen aus dem Vertragsinhalt, zum anderen aus der Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der Steuerbehörde, Sozialversicherung, Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT) und anderen offiziellen Stellen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer ist ausschließlich dem zu jeder Zeit benannten Verantwortlichen mit eingeschränktem Zugang vorbehalten, die gesetzlich ordnungsgemäß begründet und in jedem Fall unter Wahrung der Vertraulichkeit geschützt ist.

Der Arbeitnehmer kann jederzeit auf seinen Wunsch auf seine geschützten Daten zugreifen und bei Fehlern oder Unvollständigkeiten deren Änderung oder Berichtigung verlangen.

Arbeitnehmer genießen im Einklang mit dem Gesetz das Recht auf Information, Zugang und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Um diese Zugangs- und Widerspruchsrechte auszuüben, muss der Antrag schriftlich bei der für die Behandlung zuständigen Person in der Personalabteilung eingereicht werden.

Arbeitnehmer können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Vergessen ihrer personenbezogenen Daten ausüben, außer in den Fällen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen vorgesehen sind.

Die Verarbeitung klinischer Daten der Arbeitnehmer folgt der Grundlage für den Umgang mit sensiblen Daten und ist daher ausschließlich dem Betriebsarzt oder dem zertifizierten Ärzteteam zugänglich, wobei der Arbeitnehmer Zugriff darauf hat, sofern er diese zuvor direkt beim Betriebsarzt anfordert.

Mit Abschluss des Vertrages und während der Vertragserfüllung erklärt sich der Arbeitnehmer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in digitaler, sicherer Form gespeichert, verarbeitet und zu den zuvor genannten oder gelegentlich genannten Bedingungen abgerufen werden dürfen.

2.1 Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern

Personenbezogene Daten von Arbeitnehmern können vom Unternehmen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet werden:

  • Verwaltung;
  • Berechnung und Zahlung von Vergütungen, Leistungen, Zulagen und Zuschüssen;
  • Berechnung und Quellensteuer im Zusammenhang mit obligatorischen oder optionalen Vergütungsrabatten, die sich aus einer gesetzlichen Bestimmung ergeben;
  • Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung oder Strafe sowie Bearbeitung von Anträgen von Arbeitnehmern;
  • Bearbeitung sonstiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vergütungen, Zuwendungen, Zulagen oder Zuschüssen;
  • Ausstellung von Ausbildungsnachweisen durch den Arbeitgeber und/oder externe Ausbildungseinrichtungen;
  • Ausstellung von Reisetickets, Visa und/oder anderen Dokumenten, die sich aus dem Reisebedarf des Arbeitnehmers ergeben;
  • Aufzeichnungen und Anwesenheits- und/oder Zugangskontrolle;
  • Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

2.2 Kategorien der zu erhebenden personenbezogenen Daten

Zu den oben genannten Zwecken kann das Unternehmen personenbezogene Daten sowie das Original und die Kopien der jeweiligen Dokumente erheben und verarbeiten, die in die folgenden Kategorien fallen:

  • Identifikationsdaten;
  • Familiensituation;
  • Daten zur beruflichen Tätigkeit;
  • Daten zur Vergütung;
  • Weitere Daten, die zur Einhaltung der Bestimmungen des vorherigen Artikels erforderlich sind.

2.3 Dauer der Datenspeicherung

Zum Zwecke der administrativen Verwaltung von Arbeitnehmern, Ausbildungsbescheinigungen und Dokumenten, die für die Ausstellung von Fahrkarten und/oder Visa erforderlich sind, können die Daten für die gesetzliche Dauer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie für andere buchhalterische und steuerliche Verpflichtungen aufbewahrt werden.

Zum Zwecke der Vergütung, Zuwendungen und Vergünstigungen für Arbeitnehmer dürfen Daten für die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer aufbewahrt werden.

Die Frist der jeweiligen Daten kann sich aus Gründen der Rechtsverfolgung, nach Übermittlung der Daten an die Justizbehörden oder der rechtskräftigen und unanfechtbaren Entscheidung verlängern.

Für Renten-, Sozialversicherungs- oder spätere Ergänzungsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, dürfen die unbedingt erforderlichen Daten zum Qualitätsnachweis des Arbeitnehmers, der Dienstzeit und der Entgeltentwicklung innerhalb der gesetzlichen Fristen durch Korrespondenz zu jedem Zweck aufbewahrt werden.

2.4 Empfänger personenbezogener Daten von Arbeitnehmern

2.4.1- Die folgenden Personen sind ggf. Empfänger personenbezogener Daten:

a) Stellen, an die die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift oder eines Antrags der betroffenen Person übermittelt werden müssen;

b) Finanzinstitute, die die Konten des Unternehmens für die Zahlung von Arbeitnehmerentgelten führen;

c) Verwaltungseinheiten der Altersversorgung oder Pensionskassen;

d) Versicherungsgesellschaften, mit denen der Arbeitsunfall- oder Unfallvertrag abgeschlossen wird;

e) Ausbildungseinrichtungen zur Ausstellung von Ausbildungsnachweisen;

f) Reisebüros oder Transportunternehmen zur Ausstellung der für die Reise erforderlichen Unterlagen;

g) Buchhaltung/Personalabteilung zum Zwecke der Gehalts- oder Pflichtenbearbeitung;

h) Auditierungsstellen (intern oder extern) im Rahmen von Zertifizierungsprozessen;

I) externe Beratungsunternehmen im Rahmen ihrer Beratungsleistungen;

j) Stellen, die im Bereich Arbeitsmedizin und -sicherheit jederzeit die Erfüllung dieser Pflichten im Unternehmen sicherstellen;

die Stellen, die das IT-Management bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bereitstellen.

2.4.2- Externe Stellen (Subunternehmer), denen im Rahmen dieser Verordnung personenbezogene Daten von Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, unterliegen vertraglich der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzpflichten, die dem Verantwortlichen zustehen.

2.5 Fotos/Filmaufnahmen/Aufzeichnungen

Es ist untersagt, ohne Zustimmung der betroffenen Person zu fotografieren, zu filmen oder jede Art von Aufzeichnung oder andere Verfahren zum Kopieren und/oder Reproduzieren persönlicher Dokumente durchzuführen, außer in den Fällen, die gesetzlich vorgesehen oder von einer zuständigen Stelle zu diesem Zweck ordnungsgemäß autorisiert wurden.

3. Personenbezogene Daten von Arbeitssuchenden

Das Unternehmen garantiert die Wahrung des Rechts auf Schutz der Daten von Arbeitssuchenden, die freiwillig und von der betroffenen Person autorisiert sind und die gemäß den geltenden Gesetzen vertraulich behandelt werden.

Die Datenschutzrichtlinie unseres Unternehmens bei der Einstellung ist in einem spezifischen Dokument definiert, das einen integralen Bestandteil dieser Geschäftsordnung bildet.

4. Personenbezogene Daten von Auszubildenden und Ausbilder und Bewerbern

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Auszubildenden und Ausbilder ergibt sich zum einen aus dem Vertragsinhalt, zum anderen aus der Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber den offiziellen Stellen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Auszubildenden und Ausbilder ist ausschließlich dem zu jeder Zeit benannten Verantwortlichen mit eingeschränktem Zugang vorbehalten, die gesetzlich ordnungsgemäß begründet und in jedem Fall unter Wahrung der Vertraulichkeit geschützt ist.

Der Auszubildende/Ausbilder kann jederzeit auf seinen Wunsch auf seine geschützten Daten zugreifen und bei Fehlern oder Unvollständigkeiten deren Änderung oder Berichtigung verlangen.

Auszubildene/Ausbilder genießen im Einklang mit dem Gesetz das Recht auf Information, Zugang und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Um dieses Zugangs- und Widerspruchsrecht auszuüben, muss der Antrag schriftlich bei der für die Behandlung zuständigen Person in der Personalabteilung eingereicht werden.

Auszubildene/Ausbilder können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Vergessen ihrer personenbezogenen Daten ausüben, außer in den Fällen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen vorgesehen sind.

Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages und während dessen Vertragserfüllung erklärt sich der Auszubildene/Ausbilder damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in digitaler, sicherer Form gespeichert, verarbeitet und zu den zuvor genannten oder gelegentlich genannten Bedingungen abgerufen werden dürfen.

Auszubildende und Ausbilder unterliegen in Bezug auf den Datenschutz die in dieser Verordnung für Arbeitnehmer vorgesehenen Regelungen in Bezug auf die Erhebungsverarbeitung, den Zweck der Behandlung, die Kategorie der zu erhebenden Daten, die Aufbewahrungsfrist, die Empfänger der Daten, die Bestimmungen für personenbezogene Daten mit den ggf. entsprechenden Anpassungen.

5. Personenbezogene Daten von Kunden und Lieferanten

Das Unternehmen erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten von Kunden und Lieferanten im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bedingungen in einer für die Durchführung des Vertragsverhältnisses mit ihnen geeigneten Art und Weise sowie für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Dienstleistungen.

Der Kunde und der Lieferant genehmigen im Rahmen der vertraglichen, geschäftlichen Beziehung und auch im berechtigten Interesse und zur Ausübung der Tätigkeit des Datenverantwortlichen die Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in eine Firmenakte und deren Übertragung durch diese an Dritte , mit Sitz in der Europäischen Union für seine Verarbeitung im Rahmen dieses Vertrages, auch für kommerzielle oder andere Marketingzwecke, Umfragen zur Kundenzufriedenheit und Informationen über die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

Änderungen der personenbezogenen Daten, die das Vertragsverhältnis oder die Abrechnung der Leistungen betreffen, hat der Kunde/Lieferant diesem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.Die zur Vertragsabwicklung und Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten können auch nach Beendigung des Prozesses bzw. Vertrages vom Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen und bis zur Erfüllung der Rechnungsstellung und der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Geschäfts- und/oder Vertragsverhältnis gespeichert und verwendet werden.

6. Nutzung der Webseite des Unternehmens

Wenn Sie im Rahmen der Benutzerregistrierung und unter „Benutzername – Passwort“ Nutzer unserer Webseite sind, werden Ihre Daten in einer bestimmten Benutzerkontrolldatenbank gespeichert. Sie können die Löschung jederzeit beantragen, indem Sie die schriftliche Anfrage an unsere offizielle Adresse auf unserer Webseite senden. Das Löschen der Daten hat zur Folge, dass Sie die Webseite ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im registrierten Modus nutzen können.

Wenn Sie unsere Webseite unregistriert nutzen und uns über Kontaktformulare kontaktieren, können die in diesen Formularen abgefragten Daten gespeichert werden. Sie können auch deren Löschung verlangen und unsere Webseite wie gewohnt weiter nutzen.

7. Schlussbestimmungen – Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten

Das Unternehmen oder die Organisation, das/die einzeln oder gemeinsam mit einem(r) anderen (Subunternehmer) die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmt, ist „für die Verarbeitung verantwortlich“ und muss insoweit unter anderem sicherstellen, dass:

  1. personenbezogene Daten bestimmten, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecken erhoben und nicht in einer mit den Erhebungszwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden;
  2. nur angemessene personenbezogene Daten erhoben werden, die in Bezug auf die Zwecke der Erhebung relevant und nicht übermäßig sind;
  3. die erhobenen personenbezogenen Daten richtig und aktuell sind;
  4. personenbezogene Daten nur für den Zeitraum aufbewahrt werden, der erforderlich ist, um die Zwecke der Erhebung/Verarbeitung zu verfolgen (um die Einhaltung der geltenden CNPD-Beschlüsse und der geltenden Gesetze sowie der für bestimmte Tätigkeitsbereiche geltenden spezifischen Gesetze zu gewährleisten);
  5. alle Informationen im Zusammenhang mit der durchgeführten Verarbeitung der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden, die ihr das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung ihrer Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einräumt;
  6. betroffene Personen sich mit ihrem eigenen Formular an den Datenverantwortlichen des Unternehmens wenden können, um ihre Rechte auszuüben.
  7. Für die Verarbeitung von Daten wird die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt, sofern dies erforderlich ist:

a) Die Datenverarbeitung wird der CNPD ordnungsgemäß mitgeteilt (sofern zutreffend) und, wenn dies gesetzlich erforderlich ist, wird die entsprechende vorherige Genehmigung eingeholt oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß geregelt;

b) dass Mitarbeiter, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten berechtigt sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet sind;

c) dass die entsprechenden schriftlichen Verträge zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes mit den Unterauftragnehmern über die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer betroffenen Personen abgeschlossen wurden;

d) dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, Veränderung, unbefugten Zugriff und Offenlegung zu schützen, steht jeder Form der rechtmäßigen Verarbeitung entgegen.

e) dass die Registrierung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Gesetz erfolgt.

Diese Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.